Sicherheit steht bei uns an erster Stelle!
Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muß von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft.
Wie sicher sind die von Ihnen über die AAV Fondsvermittlung gezeichneten Fonds?
Über die AAV Fondsvermittlung können Sie nur offene Investmentfonds zeichnen, die zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen sind.
Sie leisten alle Zahlungen direkt an die depotführende Stelle.
Alle über unsere Vermittlung gezeichneten Fonds stellen nichtrechtsfähiges Sondervermögen dar und unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Die Fondsanteile gelten damit als separates Sondervermögen und sind deshalb im hypothetischen Fall eines Konkurses nicht Bestandteil der Konkursmasse. Somit bleiben Sie jederzeit Eigentümer der Anlage und können im Falle eines Konkurses Ihre Fondsanteile kostenfrei auf ein beliebiges Bankdepot übertragen.
Die Fondsgesellschaften bzw. Fondsplattformen unterliegen in Deutschland den strengen Auflagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Depotbanken
DWS: Deutsche Bank, Frankfurt
ebase: Commerzbank München
FundsNetwork: Bank of America Frankfurt
Einlagensicherung
Deutsche Investmentgesellschaften haben den Status von Kreditinstituten und unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Die Höchstbeträge für die Einlagensicherung müssen zwar aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den AGBs vermerkt werden, kommen aber aufgrund des Sondervermögens bei offenen Investmentfonds nicht zur Anwendung.
BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht am 1. Mai 2002 wurden die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel mit ihren Aufgabenbereichen in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeführt.
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